Vom Gutachten des Verfassungsschutzes zur Alternative für Deutschland (AfD) von 2025 hatten sich die Gegner der Partei viel erhofft. Sollte es doch den Beweis dafür liefern, dass die Partei bis in ihre Wurzeln rechtsextremistisch ist. Danach, so hofften die Verfechter eines Verbotsverfahrens gegen die AfD, könne dieses beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Erwartungen heute grundlegend gebremst. Denn eine Klage der Bundespartei AfD gegen deren Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" war erfolgreich – zumindest im Eilverfahren.
Damit darf der Inlandsgeheimdienst die Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln – bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Aber dass dabei ein grundlegend anderes Urteil fällt als heute, ist unwahrscheinlich.
Die AfD, die unabhängig davon in vier ostdeutschen Bundesländern und in Niedersachsen als rechtsextremistisch eingestuft ist, hat damit einen für sie gewaltigen Teilsieg errungen. Das Gericht kam nach Sichtung der 1.100 Seiten zu dem Schluss, dass die AfD durchaus im Einzelnen verfassungswidrige Positionen vertrete, dies aber keinesfalls prägend für die gesamte Partei sei.
Das Urteil ist der AfD ein Fest. Denn seit Jahren zog die Partei gegen den Verfassungsschutz meist erfolglos vor Gericht: gegen die Prüfung einer Beobachtung, gegen die Einstufung des einstigen Höcke-Flügels oder der früheren Jugendorganisation Junge Alternative als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt. Trotz ihrer kostenträchtigen Verteidigungsstrategie unterlag die Partei meist, weil die Gerichte "in der Gesamtschau" der AfD klar extremistische Verdachtsmomente sahen. Diesmal ist es anders.
Entscheidung von bemerkenswerter Klarheit
Ein Rückschlag ist die Entscheidung für den Bundesverfassungsschutz. Bekommt die Behörde doch bescheinigt, dass sie an entscheidenden Stellen überzogen, ihre in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken über Jahre gesammelten Erkenntnisse über die Partei überinterpretiert hat. Zugleich sinken die Aussichten all derer, die das Gutachten als Grundlage für ein Verbot der AfD nutzen wollten – gerade unter SPD und Grünen hat dies viele Befürworter.
Dabei negiert das Gericht gar nicht die verfassungsfeindlichen Umtriebe in der Partei. Klar benennen die Richter extremistische und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Aktivitäten und Äußerungen aus der AfD. Sie sehen konkrete Belege dafür, dass die Partei deutsche Staatsangehörige islamischen Glaubens als Menschen zweiter Klasse betrachte – ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und die Wahrung der Menschenwürde. Gleiches gelte für das im Wahlprogramm 2025 festgehaltene Verbot, Minarette zu bauen und den Muezzinruf ertönen zu lassen. Auch das von der AfD verfolgte Komplettverbot von muslimischen Kopftüchern an Schulen bezieht das Gericht hier ein: Menschen einzig aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit Dinge zu verbieten und anderen nicht, verletzte deren Würde.
Doch mit diesen wenigen Punkten lässt sich aus der Perspektive der Richter keine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Partei ableiten. Die Entscheidung ist hierbei von bemerkenswerter Klarheit.
Es sei keineswegs sicher, dass die AfD im Falle einer Übernahme von Regierungsverantwortung ihre Grundhaltung etwa gegenüber Muslimen auch in die Tat umsetzen werde. Es bleibe allein ein "starker dahingehender Verdacht".
Dass die Partei bereit und willens sei, Migranten schlechter zu stellen, sei nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht anzunehmen. Auch, dass die AfD einen "völkisch-abstammungsmäßigen" Volksbegriff vertritt, sei nicht belegt. Hier lese der Verfassungsschutz "eine programmatische Stringenz" in die Partei hinein, die er nicht untermauere.
Nicht völlig überraschend
Was in der AfD-Bundeszentrale besondere Euphorie auslösen dürfte, ist eine Passage aus der Begründung der heutigen Entscheidung, die sich dem Begriff der "Remigration" widmet, also dem Plan der massenhaften Abschiebung. Seit einem heftigen innerparteilichen Streit vor einem Jahr steht der von der radikalen Rechten gern gebrauchte Kampfbegriff im Bundestagswahlprogramm und setzt sich seither immer weiter durch. Parteichefin Alice Weidel lässt keine Wahlkampfrede verstreichen, ohne damit Ressentiments gegen Migranten zu schüren – andere AfD-Politiker versprechen, "abzuschieben, bis die Startbahnen glühen". Besonders Radikale in der Partei paktieren offen mit rechtsextremen Remigrationsaktivisten wie dem Österreicher Martin Sellner. Das Kölner Gericht aber sieht – aufgrund der vom Verfassungsschutz angeführten Belegsammlung – keine konkrete Absicht der Partei, undifferenziert Menschen außer Landes zu bringen. Einzelne Anhaltspunkte und Aussagen ließen keinesfalls darauf schließen, dass die Gesamtpartei dies anstrebe.
Auch wenn die AfD frühere, ähnliche Verfahren meist verloren hat, kommt die Kölner Entscheidung nicht völlig überraschend. Hatten doch Juristen wiederholt gewarnt, das Gutachten sei zu wenig fundiert, zu dünn, um die Partei in Gänze als extremistisch einzustufen. Insbesondere im Hinblick auf ein immer wieder diskutiertes Verbot der AfD äußerten Fachleute Zweifel, ob sich aus dem Gutachten Gründe dafür ableiten ließen.
Im Verfassungsblog kritisierte der Jurist Michael Meyer-Resende das Papier als methodisch schwach. Es sei festzustellen, "dass der Verfassungsschutz bei der Auswahl an Aussagen übertrieben hat". Die Behörde mache sich angreifbar. Denn sie halte "das Offensichtliche nicht für ausreichend und interpretiert deshalb Nichtoffensichtliches hinein".
Meyer-Resendes Fazit: Der Geheimdienst verwische die Grenzen des Zulässigen in einer Demokratie und liefere seinen Kritikern Vorlagen – insbesondere auch der AfD selbst. Der Kölner Rechtswissenschaftler Markus Ogorek wies darauf hin, dass die Grenze zwischen zulässiger politischer Polemik und verbotsrelevantem Verhalten oft fließend sei. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnte früh davor, dass der Verfassungsschutz vor Gericht scheitern könnte.
Noch aus einem zweiten Grund ist die Entscheidung nicht vollkommen überraschend. Dass die Gesellschaft Extremismus und damit verfassungsfeindliche Positionen mitunter auch dulden muss, zeichnete sich schon im Sommer 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab. Die Richter dort hoben das Verbot des rechtsextremistischen -Magazins auf – unter anderem mit der Begründung, dass die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit auch unbequeme Positionen decke. Die Kölner Entscheidung zur AfD bestätigt das nun auf bemerkenswerte Weise – und weist den Verfassungsschutz in seine Schranken.
Unabhängig davon, wie das Hauptverfahren ausgeht – das Signal für die Wähler ist gesetzt: Vielleicht doch nicht alles so schlimm bei der AfD? Und das mitten in den Wahlkämpfen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.