Wehrpflichtige Russen dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg aus Deutschland abgeschoben werden. Allein der zu erwartende Wehrdienst begründe keinen Anspruch auf den sogenannten subsidiären Schutz, entschied das Gericht und wies damit ein Urteil der Vorinstanz – das Verwaltungsgericht Berlin – zurück.
Dieses hatte 2023 argumentiert, es sei »beachtlich wahrscheinlich«, dass sich der Mann dem Druck zum Wehrdienst nicht werde widersetzen können. Als »Vertragssoldat« drohe ihm die Entsendung in einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine und infolgedessen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Konkret drohe die Gefahr, getötet, verletzt oder zu völkerrechtswidrigen Handlungen gezwungen zu werden. Nach einer Berufung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befasste sich das OVG mit dem Fall.
Dieses sah die Sache anders als das Verwaltungsgericht. Der Senat sei nicht zu der Überzeugung gekommen, dass dem Kläger »mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit« drohe, gegen seinen Willen als »Vertragssoldat« verpflichtet zu werden und ernsthaften Schaden zu erleiden, befand das OVG. Als Grundwehrdienstleistender drohe ihm nicht, in der Ukraine eingesetzt zu werden.