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Bundesregierung stoppt Cosco-Einstieg bei Zippel aus Sicherheitsgründen

Bundesregierung stoppt Cosco-Einstieg bei Zippel aus Sicherheitsgründen
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Berlin – Die Bundesregierung untersagt wegen Sicherheitsbedenken den Verkauf von 80 Prozent der Anteile des Hamburger Logistikunternehmens Zippel an die chinesische Staatsreederei Cosco. Das sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums nach einer Kabinettssitzung.

Das Ministerium werde nun den Untersagungsbescheid erlassen. „Grund für die Untersagung sind Sicherheitsbedenken. Der Erwerb hätte Abhängigkeiten vertieft und die Resilienz von Lieferketten Deutschlands und der EU gefährdet.“ Deutschland heiße ausländische Investitionen willkommen, betonte der Sprecher. Gleichzeitig könne es Investitionen geben, „die die Sicherheit des Landes gefährden“.

Kartellamt hatte Deal erlaubt

Das Bundeskartellamt hatte im Februar grünes Licht für die Übernahme von 80 Prozent der Zippel-Anteile aus Wettbewerbssicht gegeben. Ende April wurde bekannt, dass der Bundesverfassungsschutz Bedenken gegen den Deal hat.

Zippel transportiert Waren per Zug, Schiff und Lkw – unter anderem von den Häfen Hamburg und Bremerhaven aus. Das Unternehmen hat rund 350 Beschäftigte.

Verteidigungsministerium warnte

Cosco gehört gemessen an der Transportmenge zu den größten Reedereien der Welt. In Hamburg ist der Konzern bereits mit 24,99 Prozent am Containerterminal Tollerort beteiligt. Um die Beteiligung hatte es 2022 einen heftigen politischen Streit gegeben. Das damalige Bundeskabinett beschloss schließlich, einen Anteilserwerb von Cosco unter 25 Prozent zuzulassen.

Im September warnten mehrere Ministerien vor dem Einstieg – neben dem Wirtschaftsministerium auch das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium. Der Grund für die Bedenken: Zippel spiele auch bei der logistischen Unterstützung der Bundeswehr und der Nato eine wichtige Rolle. In einem vertraulichen Dokument, aus dem das „Handelsblatt“ zitierte, hieß es: „Von China beeinflusste Elemente der europäischen Transportinfrastruktur stünden im Konflikt- oder Krisenfall nicht oder zumindest nicht uneingeschränkt zur Verfügung.“ Mit der Entscheidung der Bundesregierung ist der Einstieg von Cosco bei Zippel nun untersagt.

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