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Illegaler Grenzübertritt? Amt will Ausweise von Schildkröten sehen

Illegaler Grenzübertritt? Amt will Ausweise von Schildkröten sehen
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Lenningen (Baden-Württemberg) – Auf der Schwäbischen Alb fühlen sich Adam und Eva wohl. Von ihren Mitbewohnern werden sie akzeptiert, es gibt viel frische Luft und reichlich zu futtern. Doch jetzt droht Ärger mit dem Amt. Es geht um illegalen Aufenthalt! Lesen Sie die unglaubliche Behördenposse um einen Tierliebhaber und seine Reptilien.

Bereits 2016 gerieten Gutshof-Besitzer Joachim Schreck (75) und seine Frau Martina (66) in die Schlagzeilen. Das Landratsamt Esslingen (Baden-Württemberg) störte sich daran, dass ein hochbetagter Esel und zwei Ponys am Rand eines Naturschutzgebiets weideten. Erst nach zweijährigem Behörden-Zoff fand sich ein Richter, der über die Posse nur den Kopf schüttelte und die Tierhalter freisprach. Jetzt könnte es wegen deutlich kleinerer Geschöpfe erneut zum Prozess kommen.

Behörde beißt sich an Schildkröten fest

Joachim Schreck zu BILD: „Wir haben von einem pensionierten Pfarrer zwei Griechische Landschildkröten bekommen. Adam und Eva sind jetzt 12 Jahre alt, sie sollten es bei uns gut haben.“ Doch rasch wurde eine Mitarbeiterin der Behörde auf die 17 Zentimeter kleinen Neuankömmlinge im Gutshof „Albengel“ in Lenningen aufmerksam. Prompt wurde der himmlische Friede durch Behördenschreiben gestört.

Verstoß gegen Meldepflicht

Hofbesitzer Schreck: „Die Schildkröten stammen aus Südwürttemberg, wir wohnen aber in Nordwürttemberg. Das Problem ist, dass Adam und Eva die Grenze des Regierungsbezirks überschritten haben. Das geht so anscheinend nicht.“ Das Landratsamt hat ihn per Postzustellungsurkunde aufgefordert, die Reptilien nach Paragraf 7, Absatz 2 der Bundesartenschutzverordnung zu melden.

Zudem seien Adams und Evas Schildkröten-Ausweise vorzulegen – oder, im Behördendeutsch: „die Fotodokumentationen zur Bescheinigung des rechtmäßigen Erwerbs nach der Verordnung Nr. 338/97 des EU-Rates und der Verordnung Nr. 865/2006 der EU-Kommission über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels“. Andernfalls könnten bis zu 10.000 Euro Bußgeld fällig werden.

Agrar-Ingenieur Schreck stellt sich quer. Er verweist darauf, dass sich in Deutschland mittlerweile recht viele Individuen ohne Identitätsnachweis aufhielten. Warum man ausgerechnet bei 200 Gramm schweren Tierchen so streng sei, erschließe sich ihm nicht. Allerdings lässt auch das Landratsamt nicht locker.

Beim nächsten Kontrollbesuch droht Adam und Eva die Vertreibung aus dem Paradies.

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