Berlin – Für Millionen Steuerzahler soll sich ab 2027 einiges ändern! An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) beschließen. Das Ziel: insgesamt rund zehn Milliarden Euro Entlastung. Doch die Reform hat es in sich: Es gibt mehr Freibeträge, mehr Kindergeld – gleichzeitig soll die Reichensteuer steigen.
Der steuerliche Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 steigen. 2028 sind dann 12.900 Euro vorgesehen. Auch bei der Steuerprogression wird angesetzt: Die Kurve soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Das heißt: Wer mehr verdient, rutscht langsamer in höhere Steuersätze.
Familien bekommen mehr
Gute Nachrichten für Eltern: Das Kindergeld soll von derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2027 steigen. 2028 sind 272 Euro vorgesehen. Auch die Kinderfreibeträge werden angehoben: 2027 auf 10.056 Euro, 2028 auf 10.236 Euro.
Arbeitnehmer dürfen sich freuen: Der Werbungskosten-Pauschbetrag steigt von 1230 auf 1430 Euro. Sonn- und Feiertagszuschläge sollen künftig bis 75 Euro steuerfrei bleiben – bislang sind es 50 Euro.
Steuer-Hammer für Topverdiener
Doch dann kommt der Steuer-Hammer für Topverdiener: Die sogenannte Reichensteuer soll deutlich früher greifen. Künftig sollen ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent fällig werden. Ab 280.000 Euro kommt sogar eine zusätzliche neue „Superreichensteuer“ von 47 Prozent. Derzeit gilt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent erst ab 277.826 Euro.
Für private Handwerkerleistungen wird es ebenfalls ungemütlicher: Der steuerliche Abzug soll von 20 auf 15 Prozent sinken. Die maximal mögliche Steuerersparnis schrumpft von 1200 auf 900 Euro pro Jahr. Auch für Arbeitgeber von Mini-Jobbern wird es teurer. Der Pauschalsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent steigen.
Laut Finanzministerium sollen vor allem Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll bei voller Wirkung der Reform ab 2028 gut 600 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung haben.
Nach dem Kabinettsbeschluss ist die Reform noch längst nicht in trockenen Tüchern. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen – und dort sind Änderungen in einzelnen Punkten wahrscheinlich.