Bonn/Köln – Es klingt grausam, soll aber dem Menschen gegen eine lebensbedrohliche Krankheit helfen: Eine Forscherin der Universität Bonn möchte lebende Mäuse zusammennähen, um einen Impfstoff gegen den gefährlichen Malaria-Erreger zu entwickeln.
Die Wissenschaftlerin hatte zunächst eine Genehmigung vom zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW für diese sogenannte „Parabiose“ bekommen, diese wurde aber wieder zurückgezogen. Darüber berichtete der „WDR“ zuerst. Gegen die Entscheidung klagte die Wissenschaftlerin am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Köln (Nordrhein-Westfalen), wie eine Gerichtssprecherin gegenüber BILD bestätigte.
Tiere sollen einen gemeinsamen Blutkreislauf haben
Zuletzt hatte die Medizinische Hochschule Hannover 2005 solche Tierversuche in Deutschland durchgeführt, diese wurden aber 2006 abgebrochen und auf erneuten Antrag 2007 abgelehnt. Dabei sollten zwei Tiere in einer Operation über Hautlappen verbunden werden. Dadurch sollte dann ein gemeinsamer Blutkreislauf entstehen.
Damals entschied ein Expertengremium, dass die „Belastung“ für die Tiere zu hoch sei. Der Tierschutzgedanke wurde höher eingestuft als die mögliche wissenschaftliche Erkenntnis.
Verstoßen die Versuche gegen das Tierschutzgesetz?
Und heute? Insgesamt wäre es dieses Mal um das Leben von 64 Mäusen gegangen. „Im Kern geht es aktuell darum, ob die Versuche nach dem Tierschutzgesetz zulässig sind“, erklärt Gerichtssprecherin Lilo Gerdes gegenüber BILD. Dieses Mal sollten die Tiere an den Flanken chirurgisch zusammengenäht werden, um einen gemeinsamen Blutkreislauf zu schaffen. Nach acht Wochen sollten die Tiere dann getötet und seziert werden.
Auf BILD-Anfrage begründete die Universität Bonn den Sinn der Versuche damit, um zu erforschen, „wie das Immunsystem auf eine Malariainfektion reagiert und welche Rolle dabei Immunzellen im Gewebe spielen. An Malaria sterben weltweit weiterhin jährlich mehrere hunderttausend Menschen, überwiegend Kinder.“ Man wende sich im Prozess vor allem gegen die nachträgliche Rücknahme der bereits erteilten Genehmigung.
Urteil: Gericht lässt Versuche nicht zu
Urteil am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Köln (Az.: 21K6168/25): Die Richter wiesen die Klage der Professorin ab, „weil die Versuchsart die dabei zusammengenähten Mäuse schwer belastet und gegen das Tierschutzgesetz verstößt“, so die Urteilsbegründung. Die Genehmigung sei rechtswidrig gewesen, außerdem sei keine Tierschutzkommission beteiligt gewesen.
Weiterhin erlaubt bleiben aber andere Formen der Tierversuche. Allein in Forschungseinrichtungen der Universität Bonn wurden für 2023 tausende Tiere gemeldet, an denen Versuche vorgenommen wurden, darunter 23.046 Mäuse, 72 Ratten, 102 Frösche, 166 Fische, 122 Schweine, 51 Rinder, 3 Schafe und 110 Hühner. Das Leben der Tiere endet dabei „nicht unbedingt mit Ende des Versuches“ – manche wurden „in einem weiteren Versuch verwendet oder in einigen Fällen auch Privatpersonen vermittelt“, schreiben die Forscher.