München – Sie leben mitten unter uns. Jetzt holen deutsche Gerichte mutmaßliche Völkermörder, Folterer und IS-Terroristen vor Gericht. Am Montag verurteilte das Oberlandesgericht München ein irakisches Ehepaar wegen seiner Beteiligung am Völkermord an den Jesiden. Doch die beiden sind längst nicht die einzigen Täter, die nach schwersten Verbrechen in Deutschland lebten.
Twana H. und Asia R. (Taten 2015 und 2017, Urteil 2026): Das IS-Ehepaar kaufte im Irak zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen – eine Zwölfjährige und ein Kind von höchstens sieben Jahren. Beide wurden im Haushalt des Paares als Haus- und Sexsklavinnen gehalten, misshandelt und vergewaltigt. Nach ihrer Rückkehr lebten sie in Deutschland, bevor sie das Oberlandesgericht München zu lebenslanger Haft (Mann) und einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren (Frau) verurteilte – unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Innocent S. (Taten 1994, Festnahme 2026): Als Assistent eines Bürgermeisters in Ruanda soll er während des Völkermordes zur Vernichtung der Tutsi aufgestachelt haben, Todeslisten erstellen lassen und die Ermordung von 25 Menschen angeordnet haben. Einen Mann soll er sogar eigenhändig mit einem Messer getötet haben. Mehr als 30 Jahre später lebte er in Hessen, bevor ihn Ermittler der Bundesanwaltschaft festnahmen.
Jennifer W. und Taha al‑J. (Taten 2015, Urteile 2021): Als IS‑Ehepaar hielten sie im Irak eine jesidische Mutter und deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen. Taha al‑J. kettete das Mädchen bei extremer Hitze an ein Fenstergitter, wo es qualvoll verdurstete. Jennifer W. griff nach den Feststellungen der Gerichte nicht ein. Nach ihrer Festnahme wurden beide in Deutschland verurteilt: Taha al-J. wurde 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Jennifer W. erhielt nach einem Revisionsverfahren 2023 vom Oberlandesgericht München 14 Jahre Freiheitsstrafe, unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge, Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Anwar R. (Taten 2011 bis 2012, Urteil 2022): Als Oberst des syrischen Geheimdienstes war er im berüchtigten Al‑Khatib‑Gefängnis in Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4.000 Gefangenen verantwortlich. Mindestens 27 Gefangene starben, zahlreiche weitere wurden vergewaltigt, sexuell missbraucht oder schwer misshandelt. Nach seiner Flucht lebte er mehrere Jahre in Deutschland, bevor ihn Ermittler 2019 in Berlin festnahmen. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte ihn 2022 zu lebenslanger Haft.
Eyad A. (Taten 2011, Urteil 2021): Als Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes verschleppte er Demonstranten in das berüchtigte Al-Khatib-Gefängnis – obwohl er wusste, dass dort systematisch gefoltert wurde. Nach seiner Flucht lebte er rund ein Jahr in Deutschland, bevor ihn Ermittler festnahmen. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte ihn wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.