Nach tagelangem Ringen hat sich die schwarz-rote Bundesregierung auf einen Kompromiss bei der Zuckersteuer verständigt. Dazu beigetragen haben weniger und niedrigere Steuerstufen sowie umfangreichere Ausnahmen für kleine Getränkehersteller. Der abgeschwächte Gesetzentwurf, der WELT vorliegt, soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden, wie das Bundesfinanzministerium am Abend bestätigte.
Statt drei soll es nur noch zwei Steuerstufen geben: Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen nun mit 26 Cent pro Liter besteuert werden, ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter mit 32 Cent pro Liter. Die vom Bundesfinanzministerium ursprünglich geplante dritte Steuerstufe von 38 Cent pro Liter für besonders zuckerhaltige Getränke ab zehn Gramm je 100 Milliliter wurde in der Fassung für das Kabinett ersatzlos gestrichen. Erstmals erhoben werden soll die Steuer unverändert ab dem 1. Juli 2027.
Die Folge sind geringere Einnahmen für den Bundeshaushalt. Im kommenden Jahr rechnen die Beamten von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nur noch mit 690 Millionen Euro statt 795 Millionen Euro Steuermehreinnahmen. Im ersten vollen Kassenjahr 2028 sollen es dann 925 Millionen Euro statt der im ersten Entwurf angesetzten 1,215 Milliarden Euro sein.
Damit liegen die erwarteten Einnahmen aber immer noch deutlich oberhalb von jenem Wert, der von der Finanzkommission Gesundheit in Aussicht gestellt wurde. Diese hatte Ende März eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke empfohlen. Die Experten gingen von jährlichen Einnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro aus.
Dass die Einnahmen immer noch höher erwartet werden, liegt unter anderem daran, dass nicht nur zuckergesüßte Getränke wie Limo und Cola einer Zuckersteuer unterliegen sollen, sondern auch Konzentrate und Sirupe. Ausgenommen von der Steuer bleiben unter anderem naturbelassene Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz und Nahrungsergänzungsmittel.
Auch alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein und alkoholfreies Bier sind von der Zuckersteuer ausdrücklich ausgenommen. Das Gleiche gilt für Milchmischgetränke, sowie für Soja-, Hafer- und Reisdrinks.
Kleine Hersteller werden ausgenommen
Es kommt nicht nur auf die Art des Getränks, sondern auch auf die Größe des Herstellers an. Kleine unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern sollen vollständig befreit werden. Neu gegenüber dem ersten Entwurf ist auch eine zweite Ausnahme: Hersteller mit bis zu einer Million Liter Jahresproduktion sollen ebenfalls keine Steuer zahlen müssen. Diese Regelung ist als staatliche Beihilfe eingestuft und tritt erst in Kraft, wenn die EU-Kommission sie genehmigt hat.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen zunächst auf eine Zuckerabgabe geeinigt, die später zu einer Zuckersteuer wurde. Dann hatte ein erstes Eckwertepapier aus dem Bundesfinanzministerium für Schlagzeilen gesorgt, da danach auch zuckerfreie Getränke wie Light- und Zero-Getränke besteuert werden sollten. Eine „Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke“ ergebe keinen Sinn, stellte Klingbeil kurz darauf klar. Zudem wollte sein Ministerium ursprünglich die Schwelle bereits bei 4,5 Gramm je 100 Milliliter setzen.
Nach dem Bekanntwerden eines ausgearbeiteten Entwurfs aus Klingbeils Haus hatte das Bundeskanzleramt den Entwurf Anfang Oktober gestoppt. In den vergangenen Tagen hatte es vonseiten der Regierung geheißen, dass die betroffenen Ministerien bei dem Thema „in guten Gesprächen“ seien, es aber noch letzten Abstimmungsbedarf gebe. Die letzten Punkte konnten kurz vor der Kabinettssitzung am Mittwoch geklärt werden.
Der Gesetzentwurf ist eine sogenannte Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Dadurch lässt sich der Gesetzgebungsprozess beschleunigen. Da es sich um eine reine Bundessteuer handeln soll, ist eine Zustimmung des Bundesrates letztlich nicht notwendig. Die Länderkammer kann den Prozess allerdings aufhalten. Mehrere CDU-Ministerpräsidenten hatten sich zuletzt gegen jede Form von höheren oder neuen Steuern ausgesprochen.
Dieser Artikel wurde für WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Karsten Seibel ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet unter anderem über Haushalts- und Steuerpolitik.