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Neubrandenburg: 12 Kinder und Jugendliche quälen Jungen (16)

Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) – Mehrere Stunden lang sollen Kinder und Jugendliche auf einen 14-Jährigen eingeprügelt, ihm Verbrennungen zugefügt und die Tat gefilmt haben. Etwa einen Monat nach der brutalen Attacke in Neubrandenburg hat die Kriminalpolizei jetzt neue Erkenntnisse veröffentlicht.

Demnach gehen die Ermittler inzwischen von 12 beteiligten Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 9 und 15 Jahren aus. Darunter sind Mädchen und Jungen. Sie sollen entweder selbst an den Übergriffen beteiligt gewesen sein oder die Taten gefilmt haben. „Zu den Haupttätern werden aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben gemacht“, erklärt ein Polizeisprecher. Aber: Sie befinden sich im strafmündigen Alter, sind also mindestens 14 Jahre oder älter.

Tat aus mehreren Perspektiven gefilmt

Das Martyrium wurde aus mehreren Perspektiven gefilmt und kursierte zeitweise im Netz. Dadurch konnten die Ermittler in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) zahlreiche Verdächtige schnell identifizieren. Später stellte sich ein weiterer selbst. Unter den zwölf Tatbeteiligten sind Deutsche, Albaner, Tunesier und Deutsch-Türken. Mehrere Mitglieder der Kinder-Gang waren bereits mehrfach polizeibekannt.

Auf den sichergestellten Handys der Tatverdächtigen wurde neues Beweismaterial entdeckt. Die Auswertung hat weitere wichtige Erkenntnisse zum Tatablauf und zur Rolle der einzelnen Beteiligten gebracht. Die Ermittler glauben inzwischen zu wissen, wie sich die Gewaltattacke genau abgespielt hat. Über den Ablauf schweigt die Polizei dennoch – auch, um den 14-Jährigen zu schützen.

Auch zum Gesundheitszustand des Opfers wurden neue Details bekannt gegeben. Anders als zunächst angenommen, waren die Folgen deutlich schwerwiegender. „Das 14-jährige deutsche Opfer war nach einer ärztlichen Begutachtung nach der Tat als schwerverletzt eingestuft worden“, berichtet der Polizeisprecher. Gegen die Tatverdächtigen wird wegen mehrerer Straftaten ermittelt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung.

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