Hauptnachrichten

Prozess wegen Beleidigung: Maddie-Verdächtiger Brückner bleibt auf freiem Fuß

Prozess wegen Beleidigung: Maddie-Verdächtiger Brückner bleibt auf freiem Fuß
TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen

Oldenburg (Niedersachsen) – Für den Verdächtigen im Vermisstenfall Maddie McCann, Christian Brückner (49), ging es am Dienstag erneut um seine Freiheit. Wegen Beleidigung eines JVA-Beamten musste er vor dem Landgericht Oldenburg erscheinen. Die Staatsanwaltschaft hatte für dieses Vergehen zwei Monate und zwei Wochen Haft gefordert.

Das Landgericht Oldenburg verurteilte den 49-Jährigen am Ende wegen Beleidigung zu 150 Tagessätzen à 20 Euro – insgesamt 3000 Euro. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2023 während Brückners Haft in Oldenburg (Niedersachsen). Nach eigenen Angaben litt er unter starken Schmerzen, fühlte sich vom Gefängnispersonal schikaniert. Als ihm ein Arztgespräch zunächst verwehrt worden sei, verlor er die Beherrschung.

JVA-Beamten als Hurensohn beleidigt

Am Dienstag ließ Brückner vor Gericht durch seinen Verteidiger Friedrich Fülscher erklären: „Ich habe den JVA-Beamten mit dem Wort ‚Hurensohn‘ beleidigt. Das tut mir im Nachhinein sehr leid.“ Der Richter berücksichtigte das Geständnis und die Entschuldigung. Zudem habe Brückner während seiner gesamten Haftzeit nur dieses eine Mal einen Beamten beleidigt. „Es geht um eine Beleidigung, nicht mehr und nicht weniger.“ In erster Instanz war Brückner noch zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt worden.

Nach dem Urteil zeigte sich Fülscher erleichtert: „Ziel war es, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe absurd ist.“ Die Verteidigung verzichtet auf weitere Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft hingegen hält sich eine Revision offen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Leben im Container unter Polizeibeobachtung

Seit seiner Haftentlassung im September 2025 lebt Brückner in Kiel unter schwierigen Bedingungen. „Er lebt in einem Wohncontainer, den die Stadt Kiel zur Verfügung gestellt hat, ohne warmes Wasser, ohne die Möglichkeit zu duschen, und steht unter ständiger polizeilicher Beobachtung“, so Fülscher.

Doch möglicherweise könnte sich zumindest an der Überwachung etwas ändern. Fülscher: „Das Gericht hat durch einen Sachverständigen ein Prognosegutachten zur Rückfallgefahr erstellen lassen, und der kommt zu dem Ergebnis, dass Herr Brückner im Vergleich zu anderen Sexualstraftätern wohl keine gesteigerte Rückfallgefährdung hat.“

Ob die Polizei ihre Rund-um-die-Uhr-Observation deshalb einstellt, ist offen. Brückner steht weiterhin unter Verdacht, am Verschwinden der damals dreijährigen Madeleine McCann im Jahr 2007 in Portugal beteiligt gewesen zu sein. Angeklagt wurde er deswegen bislang nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vielleicht verpasst