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Senatorin will Gesetz verschärfen: „Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“

Senatorin will Gesetz verschärfen: „Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“
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Berlin – Nach dem Wirbel um eine Feuerwehr-Mitarbeiterin mit Kopftuch in Uniform greift Berlins Innensenatorin Iris Spranger (64, SPD) durch. Sie will das sogenannte Berliner Neutralitätsgesetz verschärfen – und das Kopftuchverbot im Landesdienst ausweiten. Auslöser ist ein Fall, der Ende Juni für Diskussionen sorgte: Auf Fotos einer Willkommensveranstaltung der Berliner Feuerwehr auf dem Karriereportal Linkedin war erstmals eine Mitarbeiterin in weißer Uniform-Bluse mit Feuerwehr-Emblem, Schlips, Diensthose – und Kopftuch zu sehen.

Für Spranger ist die Sache eindeutig. „Ich habe eine klare Auffassung: Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“, sagt sie. Gegen die betroffene Mitarbeiterin will die Senatorin allerdings nicht vorgehen. „Die Frau ist im rückwärtigen Dienst – sie wird nicht rausgesetzt. Aber sie darf nicht im öffentlichen Bereich mit Uniform arbeiten“, sagt Spranger dem „Tagesspiegel“. Die Frau ist Angestellte im öffentlichen Dienst, keine Beamtin. Sie arbeitet in der Leitstelle und nimmt Notrufe entgegen.

Jetzt soll das Gesetz geändert werden. „Bislang ist die Feuerwehr im Neutralitätsgesetz nicht erwähnt, sondern nur Polizei und Justiz. Das müssen wir ändern“, kündigt Spranger an. Und weiter: „Polizei, Feuerwehr – wenn sie Uniformträger sind, haben sie Neutralität zu wahren. Das ist mit dem Kopftuch nicht vereinbar.“

Kritik selbst aus den Reihen der Feuerwehr

Die Berliner Feuerwehr selbst zeigte sich zuvor unentschlossen. Ein Sprecher sagte zu BILD: „Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf.“ Es könne sein, „dass sogar im Zweifel ein Gericht entscheiden muss“.

Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen. „Wir sehen gute Gründe für ein Neutralitätsgebot beim Tragen hoheitlicher Abzeichen, im Einsatzdienst und im Publikumsverkehr“, sagte Manuel Barth (54), Vorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) Berlin-Brandenburg. „Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Beschäftigten oder Zweifel an fachlichen Eignungen. Es geht darum, wie staatliches Handeln wahrgenommen wird.“

Gleichzeitig stellt sich Barth hinter die Mitarbeiterin und kritisiert die Kommunikation der Feuerwehr. „Die Kollegin hat sich mit Kopftuch beworben, im Auswahlverfahren überzeugt und versieht Dienst wie jede andere Kollegin auch“, sagte der Gewerkschaftschef. „Wer sich als moderner und weltoffener Arbeitgeber präsentiert, muss auch den Mut haben, sich hinter die eigene Einstellungsentscheidung zu stellen.“ Zudem betont er: „Über das Neutralitätsgebot entscheidet der Gesetzgeber. Grundsatzfragen dürfen nicht auf dem Rücken einzelner Beschäftigter ausgetragen werden.“

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